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Zum Beispiel ausländische Führerausweise umschreiben
Innerhalb von einem Jahr (seit der Einreise in die Schweiz) muss der ausländische Führerausweis in einen schweizerischen Führerausweis umgeschrieben werden.
Wir empfehlen Ihnen, das Gesuch frühzeitig einzureichen, da die Umtauschformalitäten in Einzelfällen längere Zeit in Anspruch nehmen können. Nach Ablauf dieses Jahres darf der ausländische Führerausweis in der Schweiz nicht mehr verwendet werden.
Personen, die berufsmässig (z.B. Lastwagenfahrer) in der Schweiz immatrikulierte Motorfahrzeuge der Kategorie C, C1, D, D1 oder zum berufsmässigen Personentransport führen möchten, müssen den schweizerischen Führerausweis der entsprechenden Kategorie vor Antritt der ersten berufsmässigen Fahrt erwerben.
Im Ausland erworbene Führerausweise werden anerkannt, wenn der Erwerb während eines Aufenthaltes von mindestens 12 zusammenhängenden Monaten im Ausstellerstaat erfolgte und eine entsprechende Bestätigung beigebracht werden kann.
Auf dem Gesuchs Formular ist das Sehvermögen durch einen Arzt/Optiker (in der Schweiz) zu bestätigen. Der Sehtest ist zwei Jahre gültig.
Gesuch um Umtausch eines ausländischen Führerausweises (Formular, 2 Seiten)
Merkblatt Umtausch ausländischer Führerausweis (PDF, 2 Seiten, 111 KB)