Personen, die in der Schweiz zugelassene Motorfahrzeuge der Kategorien C, C1, D, D1 zu beruflichen Zwecken (z. B. Lastwagenfahrer) oder für den beruflichen Personentransport führen möchten, müssen vor Antritt ihrer ersten beruflichen Fahrt einen Schweizer Führerausweis der entsprechenden Kategorie erwerben.
Führerscheine, die im Ausland erworben wurden, werden anerkannt, wenn sie während eines mindestens zwölfmonatigen ununterbrochenen Aufenthalts im Ausstellungsland erworben wurden und eine entsprechende Dokumentation vorliegt.
Das Antragsformular muss einen Sehtest enthalten, der von einem Arzt oder Optiker in der Schweiz bestätigt wurde. Der Test ist zwei Jahre gültig.
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